Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
GS Messetransport e.U.
§ 1 – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Speditions-, Transport- und damit zusammenhängenden Logistikleistungen der GS Messetransport e.U. gegenüber Unternehmern.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten Fassung, soweit diese wirksam vereinbart und anwendbar sind.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere die CMR und deren Anwendung gemäß § 439a UGB, bleiben unberührt. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 – Leistungen und Auftragsabwicklung
GS Messetransport e.U. übernimmt die Organisation und Durchführung von Transport- und Logistikleistungen im eigenen Namen, insbesondere als Fixkostenspediteur gemäß § 413 UGB.
Zur Durchführung können geeignete selbstständige Frachtführer und weitere Subunternehmer beauftragt werden, die von GS Messetransport e.U. nach sorgfältiger Prüfung frei gewählt werden können.
Art, Umfang und Preis der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
§ 3 – Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bekanntzugeben, insbesondere Art, Menge, Gewicht, Abmessungen, Warenwert sowie Abhol- und Lieferbedingungen.
Besondere Anforderungen, insbesondere bei empfindlichen, wertvollen oder gefährlichen Gütern, sind vor Auftragserteilung ausdrücklich mitzuteilen.
Die Ware ist, soweit nicht anders vereinbart, ordnungsgemäß und transportsicher zu verpacken.
§ 4 – Preise und Zusatzkosten
Alle angebotenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die vereinbarten Preise gelten für den im Angebot beschriebenen Leistungsumfang.
Zusätzliche Leistungen oder Aufwendungen, insbesondere Wartezeiten, zusätzliche Fahrten, Messegebühren oder nicht vereinbarte Umschlagleistungen, können gesondert verrechnet werden, soweit diese vom Auftraggeber beauftragt oder zu vertreten sind und eine Verrechnung rechtlich zulässig ist.
§ 5 – Be- und Entladung sowie Messeleistungen
Be- und Entladungen, Stapler- und Kraneinsätze, Zwischenlagerungen, Zollabfertigungen sowie Auf- und Abbauarbeiten sind nur dann Bestandteil des Auftrags, wenn diese Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Auftraggeber hat für die erforderlichen Zufahrtsmöglichkeiten, Genehmigungen und die Mitwirkung an den vereinbarten Lade- und Entladestellen zu sorgen. Etwaig erforderliche Einfahrtsgenehmigungen zu internationalen Messeplätzen können auf Wunsch des Auftraggebers durch GS Messetransport e.U. eingeholt werden. Kosten für Einfahrtsgenehmigungen trägt der Auftraggeber selbst.
§ 6 – Termine und Lieferfristen
Vereinbarte Abhol- und Liefertermine werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Transportbedingungen eingehalten.
Eine besondere Fixterminvereinbarung liegt nur vor, wenn diese ausdrücklich als solche bestätigt wurde.
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung bei Lieferfristüberschreitungen bleiben unberührt.
§ 7 – Haftung und Versicherung
Die Haftung von GS Messetransport e.U. richtet sich nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der CMR, sowie ergänzend nach den wirksam vereinbarten AÖSp.
Eine gesonderte Transport- und/oder Ausstellungsversicherung zur Absicherung des Warenwertes wird nur auf ausdrücklichen Auftrag und nach entsprechender Bestätigung abgeschlossen. Die Prämie für eine gesonderte Transport- und/oder Ausstellungsversicherung richtet sich nach dem Warenwert der Sendung und wird von GS Messetransport e.U. vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.
Die Verpflichtungen betreffend Speditionsversicherung gemäß §§ 39 ff. AÖSp bleiben, soweit diese Bestimmungen Anwendung finden, unberührt.
§ 8 – Stornierung und Änderungen
Bei Stornierung oder Änderung eines bereits erteilten Auftrags können nachweislich entstandene, nicht vermeidbare Kosten, insbesondere Kosten bereits beauftragter Subunternehmer, unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen verrechnet werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 9 – Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlich vorgesehenen Ansprüche.
§ 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, soweit nicht zwingende internationale oder nationale Vorschriften entgegenstehen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz der GS Messetransport e.U.
Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp):
https://www.wko.at/transport-verkehr/spedition-logistik/allgemeine-geschaeftsbedingungen
GS Messetransport e.U.
office@gsmessetransport.at
www.gsmessetransport.at